Kurzzeitpflege

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege in der Heiliggeist-Bürgerspital-Stiftung bietet sich an, wenn pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können, z.Bsp. bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen, Umbau der Wohnung, etc. Für diese Fälle ist die bezuschusste Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vorgesehen. Die Kurzzeitpflege ist zeitlich beschränkt. In den meisten Fällen kann sie mit der Verhinderungspflege kombiniert werden um so die Aufenthaltsdauer zu verlängern.

Was beinhaltet Kurzzeitpflege?

Für Ihre Pflege und Betreuung steht auch in der Kurzzeitpflege rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehelfern, Pflegefachhelfern und Betreuungsfachkräften zusammensetzt. Darüber hinaus arbeitet unser Team mit Ärzten, Fachärzten, Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen, Ergotherapeuten und einer Friseurin zusammen.

Wie teuer ist bei uns die Kurzzeitpflege?

Die Heimentgelte für die Kurzzeitpflege sind für die Pflegegrade 2 – 5 gleich bemessen. Die Kurzzeitpflege muss Ihrerseits bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt maximal einen Betrag in Höhe von 1.774 Euro der gesamten Kosten. Wird zusätzlich Verhinderungspflege genehmigt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 3.386 Euro.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Download „Heimentgelte KZP“.

Keine zusätzlichen Kosten für den Rundumservice!
Heimentgelte sind inklusive Pflege, Verpflegung und Reinigung.
Heimentgelte KZP